Ärzte & Anwälte

Ärzte und Anwälte sind nicht nur per Bundesdatenschutzgesetz an die Wahrung von Patienten- und Klientendaten gebunden, sondern Ärzte auch nach §203 Abs. 1 des StGB und Anwälte nach §43a Abs. 2 BRAO sowie § 2 der BORA, sprich Zuwiderhandlungen, auch fahrlässige, können in Geld- und Freiheitsstrafen resultieren.

Trotzdem wird von diesen Berufsgruppen jedoch grade bei der Datensicherheit oft grob fahrlässig gehandelt.

So werden z.B. die Arbeits-PCs von vielen Praxen/Kanzleien ohne jegliche Sicherung wie Firewalls oder Antivirenprogramme direkt mit dem Internet verbunden und auch das Netzwerk ist meist unzureichend gesichert.

Eine fahrlässige Einstellung, welche in hochbrisanten Sicherheitslücken resultiert und somit Zugang zu sämtlichen Patienten- / Klientendaten gewährt, da der Großteil der Mediziner und Anwälte heutzutage mit Computersoftware arbeitet, da diese eine große Arbeitserleichterung verspricht.

Bei fachgerechter Einrichtung sowie überlegter Benutzung des Computernetzwerkes besteht keinerlei Problem, mit den Arbeits-PCs auch ins Internet zu gehen.

Sprechen Sie uns heute noch auf einen Check Ihrer Computer und ihres Conputernetzwerkes an!

Wir zeigen Ihnen jegliche Sicherheitslücken auf, schließen diese und sorgen auch für die  Zukunft vor!